Siehst du das auch so? Dann komme zu uns in die Firma!

 

Für das Arbeiten im Sicherheitsdienst, findet sich die gesetzliche Grundlage hierfür im § 34a Gewerbeordnung sowie in der Bewachungsverordnung.

Je nach Tätigkeit wird entweder die Unterrichtung nach § 34a Abs. 2 Nr. 1 GewO oder die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 2 Nr. 2 GewO gefordert.

Das ist die gesetzliche Grundlage zusammen mit der persönlichen Zuverlässigkeit, ein eintragungsfreies Führungszeugnis, um im Sicherheitsdienst arbeiten zu dürfen.

Dazu kommen noch so genannte Soft Skills, persönliche Kompetenzen!

Einige Verhaltensweisen sind im Job selbstverständlich. Dazu gehören unter anderem:

Zuverlässigkeit

    Pünktlichkeit

    Diskretion

    Loyalität

    Leistungsbereitschaft

Darüber hinaus legen wir als Arbeitgeber noch großen Wert auf folgende Soft Skills:

Teamfähigkeit

    Flexibilität

    Integrationsvermögen

    Sorgfältigkeit

    Schnelle Auffassungsgabe

    Professionelles Auftreten

    anderen Menschen mit Toleranz, Respekt und Empathie begegnen,

    Deutsche Sprachkenntnisse der Stufe C1 besitzen und         

    im Sicherheitsdienst keinen Job, sondern Ihre Berufung sehen.

 

Dann bist du bei uns richtig!

Wir würden uns freuen, wenn wir dich dann zukünftig bei uns im Team begrüßen dürfen! Schreibe uns doch heute noch eine Bewerbung!

Impressum

Blank Dienstleistungen GmbH
Stadtweg 9
63869 Heigenbrücken

Vertreten durch:

Christoph Blank

Kontakt:

Telefon: 06020 / 9787 882
Telefax: 06020 / 9787 892
E-Mail: info@blank-security.de

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