Siehst du das auch so? Dann komme zu uns in die Firma!
Für das Arbeiten im Sicherheitsdienst, findet sich die gesetzliche Grundlage hierfür im § 34a Gewerbeordnung sowie in der Bewachungsverordnung.
Je nach Tätigkeit wird entweder die Unterrichtung nach § 34a Abs. 2 Nr. 1 GewO oder die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 2 Nr. 2 GewO gefordert.
Das ist die gesetzliche Grundlage zusammen mit der persönlichen Zuverlässigkeit, ein eintragungsfreies Führungszeugnis, um im Sicherheitsdienst arbeiten zu dürfen.
Dazu kommen noch so genannte Soft Skills, persönliche Kompetenzen!
Einige Verhaltensweisen sind im Job selbstverständlich. Dazu gehören unter anderem:
Zuverlässigkeit
Pünktlichkeit
Diskretion
Loyalität
Leistungsbereitschaft
Darüber hinaus legen wir als Arbeitgeber noch großen Wert auf folgende Soft Skills:
Teamfähigkeit
Flexibilität
Integrationsvermögen
Sorgfältigkeit
Schnelle Auffassungsgabe
Professionelles Auftreten
anderen Menschen mit Toleranz, Respekt und Empathie begegnen,
Deutsche Sprachkenntnisse der Stufe C1 besitzen und
im Sicherheitsdienst keinen Job, sondern Ihre Berufung sehen.
Dann bist du bei uns richtig!
Wir würden uns freuen, wenn wir dich dann zukünftig bei uns im Team begrüßen dürfen! Schreibe uns doch heute noch eine Bewerbung!
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